
Ist ein Angehöriger in Usbekistan gestorben und Sie leben in Deutschland, brauchen Sie eine Sterbeurkunde meist für Erbschaft, Rente, Bank oder Versicherung. Seit 2026 geht das ohne Reise leichter: Es gibt elektronische Bescheinigungen mit QR-Code und Online-Dienste auf my.gov.uz. Wichtig vorab: Eine usbekische Apostille gilt in Deutschland nicht. Stand: September 2026, bitte beim Portal prüfen.
Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 1. März 2026 wird ein Todesfall mit einer elektronischen Bescheinigung mit QR-Code erfasst. Sie geht kostenlos in das my.gov.uz-Konto von Ehepartner, Eltern und Kindern der verstorbenen Person und hat laut usbekischem Justizministerium dieselbe Rechtskraft wie die Papierurkunde. Grundlage ist der Ministerkabinettsbeschluss Nr. 735 vom 21.11.2025 (kun.uz, gazeta.uz). Für Todesfälle, die vor dem 01.03.2026 registriert wurden, brauchen Sie einen der Wege unten.
Welches Dokument Sie brauchen
Elektronische Bescheinigung mit QR-Code, eine Bescheinigung über die Registrierung des Todes über my.gov.uz oder eine erneute Sterbeurkunde auf Papier. Die Papierurkunde erhalten nahe Angehörige, Erben und andere Personen mit Vollmacht (gov.uz). Fragen Sie die deutsche Behörde vorher, welche Form sie akzeptiert. Den Friedhof nennt die Urkunde in der Regel nicht.
Online über my.gov.uz
Dienst Nr. 303 „Bescheinigung über die Registrierung des Todes“: 0,045 BRV, also 19 800 Sum, 3 Arbeitstage (my.gov.uz/ru/service/303). Eildienst Nr. 400: 1 Arbeitstag; die Dienstseite nennt 16 875 Sum Gebühr plus 187 500 Sum Eilzuschlag, zusammen 204 375 Sum (). 16 875 Sum sind allerdings 0,045 der früheren BRV (375 000 Sum), die Seite ist also offenbar nicht aktualisiert: Den genauen Betrag zeigt das Portal bei der Zahlung. Nötig ist ein OneID-Zugang. Die Beträge hängen an der Basisberechnungsgröße (BRV), die indexiert wird.