
Da sowohl Usbekistan als auch Deutschland Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens sind, reicht für die meisten Zwecke die Apostille — eine weitere konsularische Beglaubigung ist normalerweise nicht nötig. Es gibt aber Ausnahmen und feinere Anforderungen, die Sie kennen sollten.
Was Sie für das Standesamt brauchen. Original Sterbeurkunde mit Apostille + beglaubigte Übersetzung Russisch-Deutsch durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer. Das Standesamt der Bestattungsstadt stellt darauf den Bestattungsschein aus.
Wann zusätzliche Beglaubigung erforderlich ist. Bei besonderen Fragen (etwa Erbstreitigkeiten vor Gericht, manche Notariatsverfahren) kann das deutsche Konsulat in Taschkent eine ergänzende Endorsement-Beglaubigung anbringen. Das ist selten, kostet €40–80 und dauert 1–2 Wochen.
Übersetzung. Nur in Deutschland vereidigte Übersetzer (Liste der Justizverwaltung des jeweiligen Bundeslandes) sind anerkannt. Kosten €80–150 pro Dokument. Alternativ: das deutsche Konsulat in Taschkent kann selbst übersetzen und gleichzeitig beglaubigen — schneller, aber teurer (€100–200).
Erbschaftsangelegenheiten. Für deutsche Nachlassgerichte reicht in der Regel die apostillierte und beglaubigt übersetzte Sterbeurkunde plus eine Erbenermittlung. Bei großem Vermögen kann das Gericht zusätzliche Nachweise verlangen.
Standesregister. Wenn die Beisetzung in Deutschland stattfindet, muss die Sterbeurkunde in das Standesregister der Bestattungsgemeinde eingetragen werden. Standardvorlauf 1–3 Werktage nach Einreichung.
Was wir leisten. Wir liefern das vollständige Paket: Original ZAGS + Apostille Minjust + vereidigte deutsche Übersetzung + Kurier. Bei Konsulat-Beglaubigung übernehmen wir auch das. Standardpaket €350–650 inklusive Übersetzung.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel nur Apostille + beglaubigte Übersetzung. Konsularische Beglaubigung ist Sonderfall.