
Wenn Sie aus den USA, Deutschland oder Israel für eine Dienstleistung in Usbekistan bezahlen, stellen sich auf beiden Seiten der Grenze Steuerfragen. Dieser Artikel bietet einen praktischen Überblick.
Aus Sicht Usbekistans. Die USt für Nichtansässige ist eine eigene Kategorie. Seit 2019 wenden usbekische Dienstleister gegenüber ausländischen Privatpersonen in den meisten Fällen einen USt-Satz von 0 % an (Dienstleistungsexport). Das bedeutet, dass in der Rechnung, die Sie erhalten, keine USt ausgewiesen wird oder sie 0 beträgt. Für Sie als Nichtansässiger entstehen in Usbekistan keine zusätzlichen Steuerpflichten.
Aus Sicht der USA. Die Zahlung für Dienstleistungen ist eine Ausgabe Ihres Haushalts. Grundsätzlich sind Dienstleistungen zur Grabpflege eines Angehörigen nicht von der Einkommensteuer gegenüber dem IRS absetzbar (es handelt sich um eine private Ausgabe). Eine Ausnahme gilt, wenn die Pflege mit einer Gedenkzeremonie im Rahmen einer religiösen Organisation verbunden ist und die Zahlung über diese Organisation als charitable donation erfolgt. In diesem Fall gilt das 501(c)(3)-Formular und der reguläre Abzug.
Aus Sicht Deutschlands. Die USt (Umsatzsteuer) gilt nur, wenn der Anbieter in Deutschland registriert ist — für Dienstleistungen aus Usbekistan gilt das nicht. Dienstleistungen sind nicht von der Einkommensteuer als gewöhnliche private Ausgabe absetzbar. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausgabe mit einer Beerdigung oder der Errichtung eines Denkmals für einen Angehörigen ersten Grades verbunden ist — dann kann ein Teil als „außergewöhnliche Belastung“ bei Überschreiten der festgelegten Grenze berücksichtigt werden.
Aus Sicht Israels. Ma'aser oder Melekhs — der religiöse/karitative Steuerabzug — gilt nicht für kommerzielle Dienstleistungen. Spenden über eine Organisation mit אישור 46 können jedoch bis zu 30 % des steuerpflichtigen Einkommens abgesetzt werden. Pflegeleistungen sind eine gewöhnliche private Ausgabe.
Was wir ausstellen. Eine Standardrechnung (auf Englisch, Russisch, Hebräisch, Deutsch — je nach Wunsch) mit Angabe von: Leistung, Zeitraum, Betrag, Angaben des Zahlenden. Ohne USt (Nichtansässiger). Sie eignet sich für Ihre private Buchhaltung und bei Bedarf auch zur Vorlage bei der Steuerbehörde Ihres Landes als Nachweis der Ausgabe.
Was wir NICHT tun. Wir geben keine Steuerberatung für Ihr Land. Wenn Sie einen komplexen Fall haben (zum Beispiel Erbsachen oder Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit einem Todesfall), wenden Sie sich mit unserer Rechnung an einen lokalen Steuerberater.